Die Einrichtung eines Versorgungsfonds darf nicht weiter verzögert werden

Vor der Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses am kommenden Montag fordert der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, den Senat und die Koalitionsfraktionen auf, nicht länger die Einrichtung eine Versorgungsfonds für neu eingestellte Landesbeamte und Richter zu verzögern.

„Der von den Koalitionsfraktionen am 17. April im Abgeordnetenhaus eingebrachte Antrag, rechtzeitig zu den Beratungen des Doppelhaushalts 2008/2009 zunächst eine Kosten-Nutzen-Analyse für die Einrichtung eines ‚Pensionsfonds’ vorzulegen, darf nicht dazu führen, dass die Einrichtung eines Versorungsfonds auf die lange Bank geschoben wird,“ so der Landesvorsitzende des dbb berlin weiter.

Nachdem in den Ländern Rheinland-Pfalz, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Hamburg, Bremen, Bayern und Sachsen-Anhalt Versorgungsfonds zur langfristigen finanziellen Sicherung der Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter eingerichtet oder geplant sind, sollte das Land Berlin endlich auch einen Versorgungsfond einrichten.

Als Beispiel für die gesetzliche Grundlage könnte dabei das am 9. November 2006 vom Deutschen Bundestag für die Bundesbeamten verabschiedete Gesetz dienen.