Senat lehnt Anpassung der Besoldung und Versorgung ab

Bei dem beamtenpolitischen Grundsatzgespräch des dbb berlin mit dem Senator für Inneres wurde wieder einmal deutlich, dass der Senat nicht gewillt ist, die Besoldung und Versorgung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesbesoldungsgesetzes - BBesG - und des Beamtenversorgungsgesetzes - BeamtVG - anzuheben.

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Joachim Jetschmann (dbb berlin) äußert Unverständnis über die Haltung des Innensenators zu den Forderungen über die Besoldungs- und Versorgungsanpassung

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Die Vertreterinnen und Vertreter des dbb berlin beim beamtenpolitischen Grundsatzgespräch mit dem Innensenator Dr. Körting

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Die Forderungen des dbb berlin, für die Jahre 2005 bis 2007 je Jahr eine Einmalzahlung in Höhe von 300 € und eine lineare Besoldungserhöhung ab 1.Januar 2008 vorzusehen, wurden vom Innensenator pauschal mit dem Hinweis auf die Finanzlage des Landes Berlin für 2007 zurückgewiesen.

Für den dbb berlin ist die Besoldungs- und Versorgungserhöhung nach der letzten Steigerung der Gehälter und Pensionen im August 2004 dennoch dringend erforderlich, um die Beschäftigten des Landes Berlin nicht länger von der wirtschaftlichen Entwicklung und der Einkommensentwicklung in den anderen Bundesländern und bei der Bundesverwaltung abzukoppeln. Der erhebliche Einkommensrückstand gegenüber den Beamtinnen und Beamten anderer Gebietskörperschaften ist nicht mehr tragbar, so dass der Senat nach wie vor aufgefordert ist, die Einkommenssituation der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Berlin zu verbessern.

Der Innensenator wurde vom dbb berlin aufgefordert, zusammen mit dem dbb berlin die wirtschaftlichen und die Finanzdaten sowie die Finanzlage der Beschäftigten eingehend zu werten, um dann auf dieser Grundlage, ähnlich wie bei den Abgeordnetenbezügen, zu entsprechenden Schlussfolgerungen über eine Erhöhung der Dienstbezüge zu kommen.

Im Zusammenhang mit dem Entwurf eines 15. Landesbesoldungsrechtsänderungsgesetzes wurde der Innensenator vom dbb berlin aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus die Forderungen über eine Besoldungs- und Versorgungserhöhung vorzulegen. Damit soll sichergestellt werden, dass sich das Berliner Parlament nach der Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung endlich mit der neuen Zuständigkeit nicht nur formell sondern auch inhaltlich auseinandersetzt. Bisher ist nicht erkennbar, dass das Abgeordnetenhaus und insbesondere die Koalitionsparteien sich ihrer neuen Verantwortung bewusst sind.

Während des beamtenpolitischen Grundsatzgesprächs fragte der dbb berlin nach den Eckpunkten einer Berliner Dienstrechtsreform. Die bisherigen Details, die Innensenator darstellte, sind im engen Zusammenhang mit den Vorbereitungen des Bundes für das Beamtenstatusgesetz und das Dienstrechtsneuordnungsgesetz zu sehen.

Weitere Themen des Gesprächs waren: Weiterführung der Berliner Verwaltungsreform, Rückkehrmöglichkeiten ausgebildeter Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten aus Hamburg, Verbeamtung aller Polizeiangestellten (2/3) im Vollzugsdienst im Jahr 2007, Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte, "Hamburger Modell" für Beamtinnen und Beamte, amtsangemessene Alimentation kinderreicher Beamtinnen und Beamte, begrenzte Dienstfähigkeit in den Vollzugsdiensten, die EU-Richtlinie zur Arbeitszeit, Gewährung eines Pauschbetrages nach § 9 BRKG für Betriebsprüferinnen und -prüfer bei den Finanzämtern, die neue Beihilfeverordnung des Bundes und ihre möglichen Auswirkungen auf das Berliner Landesrecht, Einrichtung eines Versorgungsfonds für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter und Dienstzimmer für Lehrkräfte der Berliner Schulen.