Musterverfahren gegen Neuregelungen zu Arbeitszimmer und Entfernungspauschale
Im Rahmen der dbb Musterverfahren gegen Neuregelungen durch das Steueränderungsgesetz 2007 in Bezug auf häusliche Arbeitszimmer und die Entfernungspauschale ist eine erste Klage beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz unter dem Aktenzeichen 3 K 1132/07 anhängig.
Durch die Neuregelungen wird die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer weiter eingeschränkt. So sind entsprechende Kosten nur noch absetzbar, wenn die berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 Prozent der gesamten beruflichen Tätigkeit beträgt. Mit der Neuregelung entfällt, u.a. für Lehrer, die Möglichkeit des Abzugs, obwohl faktisch keine Möglichkeit besteht, die beruflich veranlasste Tätigkeit an einem anderen Arbeitsplatz als dem häuslichen Arbeitszimmer auszuführen.
Die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind erst ab dem 21. Kilometer abziehbar. Diese Maßnahme wird nach Ansicht des dbb dem objektiven Nettoprinzip nicht gerecht. Danach müssen alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Arbeitseinkommen bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abziehbar sein.
Aus den genannten Gründen verstoßen die Neuregelungen gegen das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und unterliegen deshalb tiefgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Der dbb führt daher gegen diese Regelungen Musterverfahren durch.
Weitere Verfahren werden in den nächsten Wochen auf den Weg gebracht.