Die jüngsten Äußerungen des Finanzsenators über den Ausschluss
von Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst des Landes Berlin bis Ende
2009 und die Vorschläge über die Gehaltsabsenkungen ab Anfang 2010
werden vom dbb berlin zurückgewiesen.
Der Senat ist bereits aufgefordert
worden, Verhandlungen nach § 11 Absatz 2 Satz 2 des
Anwendungstarifvertrages vom 31. Juli 2003 aufzunehmen, um
Vereinbarungen zur Übernahme der Tariferhöhungen in den anderen
Bundesländern, der Bundesverwaltung und den Kommunen in den Jahren ab
2004 bis Anfang 2008 zu treffen.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
sowie die Beamten und Beamtinnen im Berliner Landesdienst dürfen nicht
weiterhin gegenüber den Beschäftigten anderer Bundesländer benachteiligt
werden, indem durch die Verweigerung der Übernahme der Ergebnisse der
Tarifverhandlungen oder der vorgesehenen Besoldungserhöhungen für die
Beschäftigten des öffentlichen Dienstes außerhalb Berlins ein
zusätzlicher Sparbeitrag erbracht werden soll.
Die Beschäftigten des Landes Berlin
haben ab 2003 mit dem Betrag von jährlich über 500.000.000 € einen
entscheidenden Beitrag zur Sanierung des Landeshalts bereits geleistet.
Eine Steigerung dieses Betrages wird vom dbb berlin abgelehnt.
Auch die verdeckten Einsparungen im
Landeshaushalt durch die Begrenzung der Beförderungen der Beamtinnen und
Beamten sowie Versagung von Übertragungen höherwertiger Tätigkeiten bei
den Angestellten werden nicht akzeptiert.
Unmittelbar nach den Osterferien wird
am 16. April der Landeshauptvorstand des dbb - beamtenbund und
tarifunion - berlin über die Entwicklung der Gehälter im öffentlichen
Dienst des Landes Berlin beraten.
Die über 70 Vertreterinnen und
Vertreter der Fachgewerkschaften werden bei ihren Beratungen im
Landeshauptvorstand nach einem Bericht des Landesvorsitzenden des dbb
berlin, Joachim Jetschmann, zur Gehaltsentwicklung im öffentlichen
Dienst des Bundes und der Bundesländer über weitere gewerkschaftliche
Initiativen entscheiden.