Neue Ausführungsvorschriften über die Ausschreibung von Beamtenstellen in Kraft
Seit dem 1. August sind die neuen Ausführungsvorschriften über die Ausschreibung von Beamtenstellen in Kraft (AV Stellenausschreibung).
Der dbb berlin hat diese landeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften zu § 12 Landesbeamtengesetz -LBG- gefordert, da die bisherigen Vorschriften vor Jahren außer Kraft getreten sind und die unterschiedlichen Handhabungen der Gesetzesgrundlagen für die Ausschreibung von Beamtenstellen nicht länger hinnehmbar waren.
Angesichts der bestehenden Beschränkungen bei der Besetzung frei werdender Beamtenstellen ruft der dbb berlin alle Beschäftigtenvertretungen dazu auf, die Einhaltung der neuen Verwaltungsvorschriften bei den Personalverantwortlichen der Berliner Verwaltung einzufordern.