dbv BerechtigungsscheinBerechtigungsscheine jetzt einlösen!

Bei der Privatisierung der ehemaligen Deutsche Beamten-Versicherung wurde der Privatisierungserlös den berechtigten Versicherten zugesprochen. Zur Dokumentation der Ansprüche wurden 600.000 Berechtigungsscheine an die Versicherten ausgegeben, die jetzt eingelöst werden können. "Für viele Versicherungsnehmer der ehemaligen Deutsche Beamten-Versicherung Öffentlichrechtliche Lebens- und Renten-Versicherungsanstalt sind diese sogenannten Berechtigungsscheine jetzt bares Geld wert," stellt der Berliner dbb Chef Joachim Jetschmann fest.

Einen Berechtigungsschein erhalten haben alle Versicherungsnehmer der ehemaligen Deutsche Beamten-Versicherung Öffentlichrechtliche Lebens- und Renten-Versicherungsanstalt, deren Versicherungen zwischen dem 31. Dezember 1989 und dem 26. April 1990 bestanden und bei denen nicht bereits eine Gesamtentschädigung vorgenommen wurde. 

Der einzelne Berechtigungsschein gibt den konkreten Anteil des jeweiligen Inhabers in Millionstel vom Gesamtbetrag an. 

Der Wert eines Millionstels beträgt 343,96 Euro. In diesem Berechtigungsschein sind drei nummerierte Coupons eingedruckt. Davon ist nur der Coupon 1 ab sofort bis spätestens 2. März 2009 einzureichen. Mit diesem Coupon werden die anteiligen Werte aus dem Aktienverkauf sowie die Gegenwerte der gebildeten Rückstellung für Erstattungsansprüche verteilt.  Der Coupon 1 kann bei den Filialen der Commerzbank AG, Hypovereinsbank AG, Dresdner Bank AG, Volks- und Raiffeisenbanken sowie einer Reihe von Sparkassen eingereicht werden. Der Coupon 1 ist mit einem Einreichungsformular vorzulegen, das bei den genannten Instituten, über das Internet www.dbvoer.de oder unter der Service-Nummer 0 18 03/20 26 08 (9 ct/min) zu beziehen ist.

Die Berechtigungsscheine mit den Coupons 2 und 3 sollten über den 2. März 2009 hinaus aufbewahrt werden. Sie dokumentieren einen weiteren Anspruch auf einen später auszuschüttenden Liquidationsüberschuss.