TV R Charité unterzeichnet
Streit um Wechselschichtzulage/Arbeiter beigelegt

dbb tarifunion und Charité haben den TV R unterzeichnet, der betriebsbedingte Kündigungen für Beschäftigte der Charité bis einschließlich 31. Dezember 2012 ausschließt. Der TV R, der rückwirkend zum 1.Januar 2007 in Kraft tritt, wurde noch vor dem TVöD-Charité, dem TVÜ-Charité und den Tarifverträgen für Auszubildende, Praktikanten sowie zur Entgeltumwandlung unterzeichnet, damit Rechtssicherheit für die Beschäftigten herrscht. Die anderen Tarifverträge befinden sich in der Endredaktion und sollen bis spätestens Ende Mai 2007 unterschriftsreif vorliegen.

Der TV R bildet auch die Grundlage für die Errichtung der internen Personal-Service-und-Management-Agentur (PSMA), die den Restrukturierungsprozess der bei der Charité begleitet.

Beschäftigte können nach dem TV R innerhalb der Charité auch auf niedriger bewertete Arbeitsplätze umgesetzt werden, erhalten jedoch dafür einen finanziellen Ausgleich, der den mit der Umsetzung verbundenen Einkommensverlust zeitlich befristet wieder ausgleicht. Nach dem TV R ist es auch möglich, die Arbeitszeit in bestimmten Bereichen, bei gleichzeitigen Ausgleichszahlungen, herabzusetzen.

Der Streit um die Weitergeltung von bezirklichen Zusatztarifverträgen für Arbeiter konnte zwischenzeitlich im Sinne der Gewerkschaften geklärt werden. Die Zahlung der bisherigen Wechselschichtzulage für Arbeiter wird weiter geleistet.