dbb
berlin führte beamtenpolitisches Grundsatzgespräch:
Heftige Kritik am Senat
wegen der Abschaffung der Altersteilzeit für Beamte - Anhebung der Besoldung
im Ostteil der Stadt sichergestellt - Rechtliche Grundlage für die Zentrale
Medizinische Gutachtenstelle kurzfristig zu erwarten - dbb berlin erwartet
Gehaltsanpassungen - Justizverwaltung blamierte sich
Gleich zu Beginn des Gesprächs mit dem Innensenator über allgemeine grundsätzliche Fragen der Dienstrechtspolitik - Grundsatzgespräch - übte der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, heftige Kritik an der Absicht, die Altersteilzeit für die Beamten und Beamtinnen abzuschaffen.
Die Anforderungen eines modernen Personalmanagements für ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Berliner Verwaltung erfordern die weitere Gewährung der Altersteilzeit besonders für die Berliner Lehrkräfte. Auch für die weitere Entwicklung des Personalüberhangs ist nach Ansicht des dbb berlin die Gewährung von Altersteilzeit wichtig.
Der Innensenator wurde von den Vertreterinnen und Vertretern des dbb berlin auch dafür heftig kritisiert, dass er seiner Ankündigung, Alternativmodelle zur Altersteilzeitregelung im Landesbeamtengesetz vorzulegen, nicht nachgekommen ist. Seit dem Beschluss des Senats vom 17. Oktober 2006 über die Abschaffung der Altersteilzeit wurden die Beamtinnen und Beamten immer wieder vom Innensenator mit der Aussicht vertröstet, es würden neue Regelungen zur Altersteilzeit vorgelegt. Nichts ist jedoch geschehen.
Der Landesvorsitzende des dbb berlin, Jetschmann, „bedauerte die fehlende Fähigkeit des Senats, sich auf neue Modelle für die Altersteilzeit zu verständigen“. „Der Senat finanziert offensichtlich viel lieber weit über eintausend seit längerer Zeit erkrankter älterer Lehrkräfte als sich im Rahmen einer neuen betrieblichen Gesundheitsförderung für Altersteilzeitmodelle zu entscheiden,“ so Jetschmann.
Positiv aufgenommen hat die Gesprächsdelegation des dbb berlin, dass sich der Senat darauf verständigt hat, die rechtlichen Voraussetzungen für die Anpassung der Besoldung der Beamtinnen und Beamten in den östlichen Bezirken des Landes ab 1. Januar 2008 bis zur Besoldungsgruppe A 9 und für alle anderen Beamtinnen und Beamten ab 1. Januar 2010 an das Westniveau nicht zu verändern, so dass etwa 12.600 Beschäftigte schrittweise trotz der angespannten Finanzlage des Landes höhere Dienstbezüge erhalten werden.
An dem Grundsatzgespräch nahm die neue Gesundheitssenatorin Lombscher teil, um auf Bitten des dbb berlin über den Sachstand zur Einrichtung der Zentralen Medizinischen Gutachtenstelle - ZMGA - nach den Auseinandersetzungen in den vergangenen Monaten Auskunft zu geben. Die Gesundheitssenatorin berichtete, dass kurzfristig eine Verwaltungsvereinbarung zu erwarten ist, die befristet amts- und vertrauensärztliche Untersuchungen in den betroffenen sechs Bezirken bis zur Aufschichtung an das LAGeSo ermöglicht. Eine zweite Verwaltungsvereinbarung zur Verlagerung der personellen und sächlichen Ressourcen wird intensiv nach Auskunft der Senatorin vorbereitet.
Innensenator und dbb berlin verständigten sich darauf, etwa bis Jahresende die Konsequenzen aus dem von der Bundesregierung im Oktober 2006 verabschiedeten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern - Beamtenstatusgesetz - BeamtStG - zu erörtern.
In den nächsten Wochen sollen darüber hinaus informelle Gespräche zum Entwurf des Bundesministers des Innern vom 24. Januar 2007 für ein Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts - Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG - auf Verwaltungsebene erfolgen.
Für die Arbeitnehmer/-innen und die Beamtinnen sowie Beamten hat der dbb berlin seine Forderung auf Gehaltsanpassungen nach den tarif- und besoldungspolitischen in den anderen Bundesländern unterstrichen. Innensenator und dbb waren sich einig, dass für die Arbeitnehmer/innen und Beamtinnen und Beamten nur eine einheitliche Lösung möglich ist, die beide Beschäftigtengruppen gleichmäßig berücksichtigt. Die von der dbb tarifunion geforderten Verhandlungen zur Übernahme der Tarifabschlüsse in den anderen Bundesländern sind in nächster Zeit zu erwarten.
Die jüngsten Veränderungen bei der besoldungsmäßigen Zuordnung der Beamtinnen und Beamten, die Aufgaben von Beistandschaften in den Jugendämtern wahrnehmen, wurde in Anwesenheit eines Vertreters der Senatsverwaltung für Finanzen - I C 1 - mit dem Innensenator erörtert. Dem dbb berlin wurde Bereitschaft signalisiert, vorliegende Problemfälle zu untersuchen.
Über den Vorschlag des dbb berlin, den Justizwachtmeisterdienst in eine Laufbahn des Vollzugsdienstes der Justiz nach § 2 Absatz 4 Nr. 2 des Laufbahngesetzes umzuwandeln, konnten keine sachlichen Erörterungen geführt werden, da die Justizverwaltung lediglich schriftlich dem Innensenator mitteilte, die Beratungen über die Voraussetzungen für ein Gespräch wären noch nicht gegeben. Die Verhandlungsdelegation des dbb berlin war darüber empört und wies auf die monatelangen öffentlichen Auseinandersetzungen über die Gewährleistung der Sicherheit in den Gerichtsgebäuden im Jahre 2006 und die notwendige Neuausrichtung des Justizwachtmeisterdienstes hin.
Die weiteren Teilnehmer/innen an dem Grundsatzgespräch für den dbb berlin waren: Stemmler (gkl), Kosanke (dbb berlin/HPR), Goiny (BSBD), Scholz (DJG), Liebheit (DJG), Dietrich (VBE), Dames (DSTG) und Pfalzgraf (DPolG).