Die Forderungen des dbb berlin zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung

In der - vorläufigen - Stellungnahme nach § 83 des Landesbeamtengesetzes - LBB - hat der dbb berlin seine Forderungen zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für die Beamtinnen und Beamten vorgelegt.

Im Mittelpunkt des Forderungskataloges des dbb berlin stehen die Aussagen über die Anpassung der Besoldung und Versorgung an die jeweils durchschnittliche Höhe der anderen fünfzehn Bundesländern bis Ende 2017, um auch den Gleichklang mit den Berliner Tarifbeschäftigten nach dem Verhandlungsergebnis vom März herzustellen.

Insbesondere für die Beamtinnen und Beamten in den Besoldungsgruppen bis einschließlich A 12 ist der dem Abgeordnetenhaus vorliegende Gesetzesentwurf des Senats zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung nachzubessern, um die Absenkung des Besoldungsniveaus gegenüber dem Jahre 2009 wegen der ab dem Jahre 2010 um 300 Euro geringeren Sonderzahlung zu vermeiden.