Die dbb bundesfrauenvertretung hat sich auf ihrer Hauptversammlung in Lübeck am 18. September 2009 für einen höheren Anteil weiblicher Führungspersönlichkeiten in politischen Entscheidungspositionen ausgesprochen. „Weibliche Führungskompetenz ist ein Qualitätsmerkmal, auf das unsere Gesellschaft nicht länger verzichten kann“, sagte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung. Um Frauen den Weg in Führungspositionen zu ermöglichen, müssten die bestehenden Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen beseitigt werden. „Noch immer verdienen Frauen im Schnitt ein Viertel weniger als Männer und das, obwohl sie die gleiche Arbeit verrichten. Wenn wir Frauen den Weg in Führungspositionen ermöglichen wollen, dann müssen wir auch die Entgeltverschiebungen gerade rücken. Denn wenn es darum geht, wer für die Kindererziehung zu Hause bleibt, entscheidet meist der Taschenrechner. Und nichts, das belegen die Statistiken, ist schädlicher für den beruflichen Aufstieg einer Frau als eine Arbeitsunterbrechung im karrierefähigen Alter zwischen 30 und 40“, so Helene Wildfeuer.
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Belegt wird dies durch eine aktuelle Untersuchung des Statistischen Bundesamtes. Am 8. September 2009 wurde erstmals eine Untersuchung vorgelegt, die Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft vergleichbar machen soll. Die dbb bundesfrauenvertretung begrüßt die Herangehensweise der Politik, die Entgeltungleichheit zwischen den Geschlechtern statistisch zu belegen. „Diese Statistik ist ein erster Schritt hin zur geschlechtergerechten Statistik“, sagte Helene Wildfeuer. Gleichzeitig warnte sie davor, die vorliegenden Zahlen unkritisch hinzunehmen: „In der vorliegenden Statistik werden Teile des öffentlichen Dienstes mit der Privatwirtschaft verglichen. Doch ist ein solcher Vergleich angesichts der unterschiedlichen Bezahlungsstrukturen wirklich haltbar?“
Der Studie zufolge erhalten weibliche Tarifbeschäftigte und Beamte etwa
sieben Prozent weniger Gehalt als ihre männlichen Kollegen. In der freien
Wirtschaft liege der Lohnabstand bei rund 23 Prozent. Als einen Grund für den
deutlich geringeren Entgeltunterschied zwischen Männern und Frauen im
öffentlichen Dienst nannte das Statistische Bundesamt die rechtlich geregelten
Besoldungs- und Tarifstrukturen.
„Die Gleichstellungsgesetze und das
gesetzliche Verdienstgerüst zeigen ihre Wirkung. Aber dennoch muss auch der
öffentliche Dienst seiner Vorbildfunktion in Sachen geschlechtergerechte
Bezahlung gerecht werden. Dazu gehört es, insbesondere Frauen – auch in
Teilzeit – Führungspositionen in allen Bereichen zu ermöglichen“, betonte
Wildfeuer. Mit Blick auf die anstehenden Dienstrechtsreformen in den Ländern
forderte sie die Politiker auf, die Leistungsfeindlichkeit von
familienbedingten Erwerbsunterbrechungen zu beseitigen, die vor allem Mütter
im karrierefähigen Alter trifft. „Die Schaffung von flexiblen
Ganztagsbetreuungsangeboten für Kinder und familienfreundlichen
Qualifikationsangeboten sowie diskriminierungsfreie Beurteilungen sind die
Mindestvoraussetzung, um Chancengleichheit im öffentlichen Dienst optimal zu
realisieren“, so Wildfeuer.
Anke Schwitzer, Vorsitzende des dbb
schleswig-holstein, nannte die familienbedingte Arbeitsunterbrechung als einen
Grund für den niedrigen Frauenanteil unter den Führungskräften. “Frauen haben
die gleichen beruflichen Chancen wie Männer und dennoch sind sie in
politischen Entscheidungspositionen immer noch unterrepräsentiert. Wenn wir
das ändern wollen, dann müssen wir auch die nötigen Rahmenbedingungen
schaffen“, betonte Schwitzer. Insbesondere forderte sie die Einrichtung von
dienstnahen Betreuungsangeboten und flexible Arbeitszeiten für alle
Arbeitnehmerinnen und -nehmer im öffentlichen Dienst und darüber hinaus.
Schwitzer: „Nur wenn öffentliche und private Arbeitgeber gemeinsam an einem
Strang ziehen, kann sich in der Gesellschaft etwas bewegen.“