Frauenforum

R I C H T L I N I E N für die Frauenarbeit der Frauenvertretung des dbb - beamtenbund und tarifunion - berlin

§ 1
ZWECK UND AUFGABE

Die Frauenvertretung des dbb berlin ist die Vertretung der berufs-, gewerkschafts- und gesellschaftspolitischen Interessen der weiblichen Mitglieder des dbb berlin im Rahmen der Beschlüsse der zuständigen Organe des dbb bzw. seiner Mitgliedsgewerkschaften/-verbände,
(2)
    sie fördert die staatsbürgerliche Bildung,
(3)
    sie arbeitet mit anderen Frauenorganisationen zusammen.

§ 2
ORGANE DER FRAUENVERTRETUNG
(1)
       Die Frauenvertretung besteht
            a) aus den von den Gruppen entsandten Mitgliedern (§ 17 Abs. 2 der Satzung des dbb berlin),
            b) einer Vertreterin der DBB-Jugend und
            c) weiteren interessierten Teilnehmerinnen

            zu b) und c) ohne Stimmrecht.

(2)       Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte eine Geschäftsführung.

§ 3
FRAUENVERTRETUNG

(1)     Die Frauenvertretung tagt bei Bedarf, mindestens dreimal jährlich und wird von der Geschäftsführung einberufen. Die Geschäftsführung lädt mindestens zwei Wochen vorher zu den Sitzungen unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein. In dringenden Fällen kann die Einladungsfrist auf eine Woche abgekürzt werden.

(2)       Die Frauenvertretung ist zuständig für

            a) Wahl der Geschäftsführung,
            b)
aktuelle Fragen der Frauenarbeit,
            c) Beratung und Beschlussfassung über Anträge/Entschließungen,
            d) Durchführung der Frauenkonferenz,
            e)
Bildung von Arbeitsgruppen.

§ 4
GESCHÄFTSFÜHRUNG

 (1)      Die Geschäftsführung besteht aus

            a) der Vorsitzenden,
            b) der stellvertretenden Vorsitzenden,
            c) der Schriftführerin.

(2)       Die Geschäftsführung ist zuständig für

            a) Einberufung und Durchführung der Sitzungen der Frauenvertretung,
            b) Durchführung der von der Frauenvertretung gefassten Beschlüsse,
            c) Vertretung und Darstellung der Frauenarbeit und der Arbeit der Frauenvertretung in der Öffentlichkeit.

§ 5
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Die Veröffentlichungen der Frauenvertretung des dbb berlin erscheinen im Informationsdienst des dbb berlin und ggfs. in den Informationsdiensten der Mitgliedsgewerkschaften/-verbände des dbb berlin.

§ 6
SCHLUSS - UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
 

(1)    Soweit nicht in diesen Richtlinien geregelt, gelten die Satzungs- und Geschäftsordnungsbestimmungen des dbb sinngemäß. 

(2)     Die Richtlinien beruhen auf den Beschlüssen der Frauenvertretung des dbb berlin vom 10. April 2003. 

(3)     Die Richtlinien sind nach zustimmender Kenntnisnahme durch den Hauptvorstand des dbb berlin am 29. April 2003 in Kraft  getreten.

 

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