Besoldungsrückstand in Berlin

Grundsatzforderungen 
Einkommensnachteile von Berliner Beamten und Versorgungsempfänger nicht zu ertragen


Broschüre zu Besoldungsrückständen in Berlin

Seit September 2006 hat das Land Berlin die alleinige Kompetenz und Verantwortung für die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten und Richte­rinnen und Richter des Landes. Das Land Berlin wird dieser Verantwortung bis heute nicht gerecht und hat seine Gesetzgebungskompetenz nicht genutzt.

Das vorsätzliche Unterlassen des Besoldungsgesetzgebers hat dazu geführt, dass alle Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen sowie Versorgungsempfänger des Landes heute mit Abstand das schlechteste Besoldungs- und Versorgungsniveau in der Bundesrepublik Deutschland ertragen müssen.

Während es nicht ganz erstaunt, dass der „reiche Süden“ für seine Beamtinnen und Beamten ein ho­hes Besoldungsniveau bietet, ist es für den Standort Berlin und seine Beamtinnen und Beamten nicht hinnehmbar, dass alle anderen Länder – auch „kleine und arme“ Ländern wie das Saarland und der ebenfalls deutlich überschuldete Stadtstaat Hamburg aus den so genannten „alten Bundesländern“, aber auch – als Beispiel aus den „neuen Bundesländern“ – Thüringen deutlich besser besolden. Dies ist ein eindeutiger Standortnachteil für die Bundeshauptstadt, die Region und Zukunft des Landes.

Diese Broschüre informiert über die erheblichen Benachteiligungen gegenüber den Beamtinnen und Beamten in den anderen Bundesländern. Dabei wird die rechtliche Entwicklung, die zu dem beträchtlichem Besoldungsrückstand geführt hat, dargestellt.